REGELUNGEN FÜR DIE MIETUNG UND DAS UNBEWACHTE GELÄNDE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN EX ART. 1341 CC
Der Dienst wird der Öffentlichkeit gemäß Art. angeboten. 1336 des Zivilgesetzbuches unter folgenden Bedingungen:
KUNST. 1. Das Parken auf den Parkflächen ist nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß diesen Artikeln gestattet. 1336 und 1341 des Zivilgesetzbuches. Mit der Einfahrt des Fahrzeugs und der Entgegennahme der Einfahrtskarte, auf der Tag und Uhrzeit der Einfahrt angegeben sind, wird mit dem Benutzer ein Mietvertrag für einen unbewachten Bereich abgeschlossen, ohne dass seitens der Bardolino Parking Company eine Überwachungs- und Bewachungspflicht besteht. Daher haftet diese nicht für Schäden und Diebstähle, die an den Fahrzeugen oder deren Zubehör oder an dem Gepäck, den Wertsachen und anderen darin zurückgelassenen Gegenständen begangen oder versucht werden.
Der Bereich rund um das Servicegebäude ist videoüberwacht und schützt ausschließlich das Gebäude, den Kassenautomaten, die Automaten und alles, was sich darin befindet.
KUNST. 2. Die Einfahrt zum Parkplatz erfolgt durch das Zufahrtstor, das zu den durch Schranken abgegrenzten Parkflächen führt, und zwar nach folgendem Verfahren: Durch das Einsammeln der Einfahrtskarte an der dort aufgestellten Säule erkennt das Skidata- System in diesem Moment für Fahrzeuge (mit Fahrradträger, Dachgepäckträger, Gepäckablage o.ä.) mit einer Höhe über 2,15 Meter den Tarif „Camper“, für Fahrzeuge unter 2,15 Meter den Tarif „Pkw“. Für alle Folgen, die sich aus dem Verlust derselben ergeben, haftet der Benutzer gemäß Art. 8. Die Einfahrt berechtigt zum Parken gemäß den am Zufahrtstor und an der Kasse ausgehängten Tarifen . Dem Benutzer wird empfohlen, das Ticket nicht im Fahrzeug liegen zu lassen und es dort Licht- und/oder Wärmequellen auszusetzen.
KUNST. 3. Die Nutzer sind verpflichtet:
KUNST. 4. Dem Nutzer ist es untersagt:
ART. 4.1 Nutzungsbedingungen:
Haustiere sind erlaubt. Besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen und sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsparkplätze nicht verschmutzt werden.
Die Markise darf nur innerhalb der durch die Beschilderung gekennzeichneten Grenzen des Parkplatzes geöffnet werden. Ein kleiner Tisch und bis zu zwei Stühle dürfen ebenfalls aufgestellt werden, sofern sie keine Gemeinschaftsflächen oder angrenzende Parkplätze belegen. Versammlungen oder Gruppenaktivitäten sind nicht gestattet.
KUNST. 5. Aus Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung behält sich die Bardolino Parking Company das Recht vor, Fahrzeuge durch ein autorisiertes Unternehmen innerhalb der Parkplätze in einen abgegrenzten Bereich umzuverteilen, der für andere Benutzer nicht zugänglich ist. Die mit der Neuzuweisung verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Benutzers. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die Kosten des Eingriffs zu tragen, auch wenn die Umverteilung nicht erfolgt ist und dieser aufgrund des Eintreffens des Täters noch nicht begonnen hat. Im Falle der Notwendigkeit, unvorhergesehene Eingriffe vorzunehmen, behält sich die Bardolino Parking Company das Recht vor, die Fahrzeuge auf gleichwertige Bereiche umzuverteilen, ohne Kosten oder Strafen zu erheben.
KUNST. 6. Die Bezahlung muss vor der Abholung des Fahrzeugs am SB-Automaten erfolgen. Um die in den Tariftabellen vorgesehenen kostenlosen Parkmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, den Parkplatz innerhalb der vorgegebenen Zeitlimits zu verlassen und das Ticket an der automatischen Kasse zu entwerten. Bei Aufenthalten auf dem Parkplatz über die in den kostenlosen Parkkontingenten angegebene Zeit hinaus werden in jedem Fall die geltenden Parkgebühren berechnet. Bei technischen Störungen an den Selbstbedienungskassen oder auf Anweisung des Personals muss die Zahlung an der bedienten Kasse erfolgen.
Die Bezahlung der Parkgebühren an den Automaten kann in bar, per Kredit- oder EC-Karte erfolgen.
KUNST. 7. Das Fahrzeug muss innerhalb von 15 Minuten nach der Zahlung ausfahren. Nach Ablauf der oben genannten Zahlungsfristen muss der Benutzer den Zahlungsbeleg erneut vorlegen und eine neue Zahlung gemäß dem seit Ablauf des vorherigen Belegs geltenden Tarif leisten.
KUNST. 8. Bei Nichtzahlung ist die Bardolino Parking Srl berechtigt, dem Fahrzeug die Ausfahrt gemäß Artikel 2756 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verweigern.
Jeder Benutzer, der ohne Eintrittskarte an der Kasse erscheint, ist verpflichtet, die vom Betreiber geforderten Nachweise vorzulegen. Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Nutzer zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 60,00 € verpflichtet.
KUNST. 9 Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 8. Bei einem Verstoß gegen diese Verordnung, der zur vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der Parkgebühr führt, wird eine Strafe gemäß Art. 11 verhängt. 1382 des Zivilgesetzbuches („Auswirkungen der Vertragsstrafe“ und/oder Art. 17 Absatz 132 L. 127/97) in Höhe von 50,00 €, einschließlich der Erstattung der für die Überprüfung der Zollhinterziehung aufgewendeten Kosten, vorbehaltlich etwaiger höherer Beträge.
KUNST. 10. Beim Abstellen des Autos oder Wohnmobils bestätigt der Benutzer, dass er auch gemäß Art. 10 die folgenden Bestimmungen gelesen und akzeptiert hat: 1341 cc, alle in dieser Verordnung enthaltenen Regeln und verpflichtet sich, diese gewissenhaft einzuhalten. Aufgrund der Art der vertraglich abgedeckten Dienstleistung und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Umstände kann der Geldbetrag, der als Vertragsstrafe für die Nichtzahlung oder Teilzahlung der Parkgebühr gemäß den Bestimmungen in Art. 100 vorgesehen ist, festgelegt werden. 9 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen stellt keine missbräuchliche Klausel dar und bedarf keiner Unterschrift.